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Leistungszulage
L. werden an im
Zeitlohn
beschäftigte
Mitarbeiter
gezahlt, die eine
Arbeitsleistung
erbringen, die über der
Normalleistung
liegt. Durch ihre
Gewährung
versucht
man
den
Zeitlohn
zu einer
elastisch
en und
Leistungsanreiz
e bietenden Entlohnungsmethode fortzuentwickeln, da der reine
Zeitlohn
nur auf eine »normale« durchschnittliche
Arbeitsleistung
ausgerichtet ist und somit dem
Prinzip
einer leistungsgerechten
Entlohnung
nur unzulänglich
Rechnung
trägt. Im Gegensatz zur
Prämie
läßt sich bei der L. keine unmittelbare
Verbindung
zwischen der in Zahlen ausgedrückten Mehrleistung und der in
Geld
entgoltenen L. herstellen. In jüngerer Zeit geht
man
in
tarifvertraglich
en wie
betriebliche
n
Vereinbarung
en zunehmend dazu über, L. nach einer persönlichen
Leistungsbeurteilung
zu ermitteln. Trotz der auftretenden
Problem
e (
z
.
B
. Auswahl, Gewichtung und
Bewertung
der Beurteilungskriterien) kann eine methodisch aufgebaute und die
Mitarbeiter
überzeugende
Leistungsbeurteilung
dazu führen, Schwächen des Zulagenwesens zu überwinden und damit zu einer Versachlichung der
betriebliche
n Lohnfindung beizutragen.
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