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Maastrichter Verträge

vom Dezember 1991 stellen die Grundlage zur weiteren politischen und ökonomischen Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft dar. Mit dem hlkrafttreten der Verträge zum 1.11. 1993 änderten sich auch einige Bezeichnungen europäischer Institutionen, um die Absicht der Verträge zu verdeutlichen. So wurde aus der Europäischen Gemeinschaft die Europäische Union. In den Verträgen wurden so genannte Konvergenzkriterien formuliert, die die Mitgliedsländer erfüllen mussten, als 1997-1999 die Errichtung einer Europäischen Zentralbank vollzogen wurde und die europäische Einheitswährung Euro institutionalisiert wurde. Die Konvergenzkriterien betreffen die Inflationsrate, das Haushaltsdefizit, die Staatsverschuldungsquote und das langfristige Zinsniveau. Dabei gelten folgende Regelungen:
- Die Inflationsrate eines Mitgliedslandes darf um höchstens 1,5 % über der Inflationsrate der drei preisstabilsten Mitgliedsländer liegen.
- Die Gesamtschulden der öffentlichen Hand
dürfen 60 % des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten.
- Das jährliche Haushaltsdefizit, also die Nettoneuverschuldung des Staates, darf höchstens 3 % des Bruttoinlandsprodukts betragen.
- Das Niveau der langfristigen Zinsen darf nicht mehr als 2 % über dem Durchschnitt der langfristigen Zinsen der preisstabilsten Länder liegen.
- Der Wechselkurs einer Währung muss die letzten zwei Jahre innerhalb der Bandbreite des Europäischen Währungssystems geblieben sein.
Diese Regeln gelten aufgrund des Stabilitätspaktes auch weiterhin.

 

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