A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Maastrichter Verträge
vom Dezember 1991
stelle
n die
Grundlage
zur weiteren politischen und
ökonomisch
en
Entwicklung
der
Europäischen Gemeinschaft
dar. Mit dem hlkrafttreten der Verträge zum 1.11. 1993 änderten sich auch einige Bezeichnungen europäischer
Institution
en, um die Absicht der Verträge zu verdeutlichen. So wurde aus der
Europäischen Gemeinschaft
die
Europäische Union
. In den
Verträgen
wurden so genannte
Konvergenzkriterien
formuliert, die die Mitgliedsländer erfüllen mussten, als 1997-1999 die Errichtung einer
Europäischen Zentralbank
vollzogen wurde und die europäische Einheitswährung
Euro
institutionalisiert
wurde. Die
Konvergenzkriterien
betreffen die
Inflationsrate
, das
Haushaltsdefizit
, die Staatsverschuldungsquote und das
langfristig
e
Zinsniveau
. Dabei gelten folgende Regelungen:
- Die
Inflationsrate
eines Mitgliedslandes darf um höchstens 1,5 % über der
Inflationsrate
der drei preisstabilsten Mitgliedsländer liegen.
- Die
Gesamtschulden
der
öffentlichen Hand
dürfen 60 % des
Bruttoinlandsprodukt
s nicht überschreiten.
- Das jährliche
Haushaltsdefizit
, also die
Nettoneuverschuldung
des Staates, darf höchstens 3 % des
Bruttoinlandsprodukt
s
betrag
en.
- Das Niveau der
langfristig
en
Zinsen
darf nicht mehr als 2 % über dem
Durchschnitt
der
langfristig
en
Zinsen
der preisstabilsten Länder liegen.
- Der
Wechselkurs
einer
Währung
muss die letzten zwei Jahre innerhalb der
Bandbreite
des Europäischen
Währungssystem
s geblieben sein.
Diese Regeln gelten aufgrund des
Stabilitätspakt
es auch weiterhin.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Maastrichter Vertrag
Machine Effectiveness Variation
Weitere Begriffe :
Entflechtung
Template
Inventurvereinfachungsverfahren
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum