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Negativklausel

auch Negativerklärung. Negativklausel ist die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger, Vermögenswerte (Vermögen), insbesondere Grundbesitz, nicht zu veräußern, zu belasten oder Dritten als Sicherheit zu stellen. Die Negativklausel wird auch als Erklärung gegenüber der -.Bank während der Inanspruchnahme von Bankkrediten gefordert.

Siehe: Negativerklärung

 

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