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Negativklausel
auch
Negativerklärung
. Negativklausel ist die
Verpflichtung
eines
Schuldner
s gegenüber dem
Gläubiger
,
Vermögenswerte
(
Vermögen
), insbesondere
Grundbesitz
, nicht zu veräußern, zu belasten oder Dritten als
Sicherheit
zu
stelle
n. Die Negativklausel wird auch als Erklärung gegenüber der -.
Bank
während der
Inanspruchnahme
von
Bankkredite
n gefordert.
Siehe:
Negativerklärung
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