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Negoziierungs-Akkreditiv
dokumentäres
Akkreditiv
, welches einem
Exporteur
als Begünstigtem eines
Akkreditivs
die Möglichkeit eröffnet, eine von ihm auf den
Akkreditiv
-
Auftraggeber
oder einen anderen im
Akkreditiv
benannten
Bezogene
n gezogene Sicht- oder Nachsichttratte zusammen mit den
Dokumente
n bei seiner
Hausbank
diskontieren
zu lassen.
Bei einem durch
Negoziierung
benutzbar gestellten
Akkreditiv
erteilt die
Akkreditivbank
der im
Akkreditiv
benannten
Bank
bzw. jeder
Bank
(«negotiable with any bank») den
Auftrag
oder die Ermächtigung, die Akkreditivdokumente anzukaufen (zu negoziieren). Dem
Begünstigte
n wird von der negoziierenden
Bank
mit der
Negoziierung
der
diskontierte
Dokumentenwert
bis
zur
Anschaffung
der
Deckung
zur
Verfügung
gestellt.
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