Ein Kreditinstitut wird als Nichthandelsbuchinstitut klassifiziert, wenn der Anteil seines Handelsbuchs an der Summe seiner außerbilanziellen und bilanziellen Geschäfte im Durchschnitt geringer als 5% ist und wenn die Gesamtsumme aller Handelsbuchgeschäfte durchschnittlich geringer ist als 15 Mio. Euro. Zusätzlich müssen neben den Durchschnittswerten noch absolute Obergrenzen eingehalten werden (6% bzw. 20 Mio. Euro).