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Nummernkonto
wird im Bankbetrieb nicht unter dem Namen und der Anschrift des Kunden sondern lediglich unter der Kontonummer geführt. Bei Kontoeröffnung wird im Gegensatz zum anonymen Konto eine Identitätsprüfung durchgeführt. Die Verbindung zwischen Kontonummer und Kontoinhaber ist nur einem beschränkten Kreis leitender Mitarbeiter einer Bank bekannt. Da bei Kontoverfügungen eine Identitätsprüfung durchgeführt wird, ist die Sicherheit größer als beim anonymen Konto. Die Diskretion von Nummernkonten wird entscheidend dadurch tangiert, inwieweit bei zivil- und strafrechtlichen Delikten im Rahmen von Auskunfts- und Rechtshilfeersuchen Einblick verlangt werden kann. Nummernkonten haben in der Schweiz und in Luxemburg eine besondere Bedeutung erlangt.
Konto bei einer Bank, bei dessen Abwicklung nicht der Name des Kontoinhabers, sondern nur eine Nummer verwendet wird. Echte anonyme Konten ohne jede Legitimationsprüfung gibt es nur in wenigen Ländern, so noch in Österreich für Inländer. In der Schweiz gibt es nur unechte Nummernkonten, da der Antragsteller sich bei der Kontoeröffnung legitimieren muss und der Name in einem Archiv festgehalten wird. In Deutschland ist die Führung von Nummernkonten nach der Abgabenordnung verboten.
ist ein anonymes Bankkonto, das ohne Namensnennung des Inhabers nur anhand einer Nummer identifiziert wird. In der Bundesrepublik Deutschland unzulässig.
Hierbei handelt es sich um ein anonymes Konto, also um ein Konto, das keine Rückschlüsse auf den Kontoinhaber zuläßt. Bei deutschen Banken können derartige Konten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht eingerichtet werden. Berühmt für die Nummernkonten war die Schweiz, aber dort wurde mittlerweile ein Legitimationszwang für die Konteneröffnung eingeführt.
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