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Quantitative Anpassung

Quantitative Anpassung liegt vor, wenn bei rückläufiger Beschäftigung die Anzahl der eingesetzten Betriebsmittel und Arbeitskräfte reduziert und bei steigender Beschäftigung erhöht wird (Anpassung).

liegt vor, wenn die Anzahl der eingesetzten Produktionsfaktoren variiert wird. So werden bei rückläufiger Beschäftigung Betriebsmittel stillgelegt bzw. verkauft und Arbeitskräfte entlassen; bei steigender Beschäftigung dagegen werden die stillgelegten Betriebsmittel wieder eingesetzt bzw. werden neue gekauft und Arbeitskräfte neu eingestellt. Beim Vorliegen verschiedenartiger Produktionsfaktoren ist dabei nach den Prinzipien der selektiven Anpassung zu verfahren. Da die Anpassung nicht in beliebig kleinen Schritten vollzogen werden kann, sondern mindestens um eine ganze Einheit des jeweiligen Produktionsfaktors variiert werden muß, ergeben sich –, intervallfixe Kosten (auch die Problematik der Kostenremanenz).

Eine reine quantitative Anpassung liegt vor, wenn bei Konstanz der Leistung und der Betriebszeit die Anzahl der in einem Betrieb eingesetzten Potentialfaktoren verändert wird, um eine Erhöhung
oder Verminderung der Ausbringung zu erreichen. Bei rückläufiger Beschäftigung kann die quantitative Anpassung beispielsweise darin bestehen, daß Maschinen stillgelegt und Arbeitskräfte umgesetzt werden. Bei zunehmender Beschäftigung werden die vorher stillgelegten Maschinen wieder in Betrieb genommen und die andersweitig beschäftigten Arbeitskräfte an den Maschinen wieder eingesetzt. Heinen weist darauf hin, daß eine quantitative Anpassung nicht mehr gegeben ist, wenn bei Beschäftigungsänderungen Maschinen veräußert oder beschafft bzw. Arbeitskräfte entlassen oder neu eingestellt werden, da hier bereits eine Anderung der Betriebsgröße vorliegt.

 

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