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Kostenremanenz
Begriff:
Kostenremanenz oder Kostenresistenz bezeichnet den verzögerten Ko-
stenrückgang bei rückläufiger Beschäftigung.
Die Gesamtkosten folgen bei rückläufiger Beschäftigung nicht immer der
gleichen Kostenfunktion wie bei ansteigender Beschäftigung. Vielmehr
liegen die Kosten über der Kostenkurve, die bei zunehmender Beschäfti-
gung galt.
Beispiel:
Steigt die Beschäftigung von x1 auf x2, so erhöhen sich die Kosten von K1 auf K2. Geht die Beschäftigung von x2 wieder zurück auf x1, so dauert
es seine Zeit, bis auch die Kosten wieder den Wert K1 erreicht haben.
Bei einem Beschäftigungsrückgang werden Fachkräfte nicht oder nicht
sofort entlassen, die Auftragsabwicklung wird zeitlich gestreckt, Betriebs-
gebäude und Maschinen können kurzfristig weder verkleinert noch ver-
kauft werden.
Gegensatz:
Kostenpräkurrenz.
Übers.: Kostenremanenz = verzögerte Kostenanpassung
Begriff zur Beschreibung des Verhaltens der Kosten bei Beschäftigungsschwankungen. Entstehen hei expansiver Beschäftigungsentwicklung zusätzliche variable bzw. sprungfixe Kosten, die bei Beschäftigungsrückgängen nicht ohne weiteres auf die ursprüngliche Höhe abgebaut werden können, so spricht man von Kostenremanenz. Fixe Kosten lassen sich danach unterteilen, ob sie in bezug auf Beschäftigungsschwankung en völlig unveränderlich sind oder ob innerhalb bestimmter Beschäftigungsintervalle eine sprungweise Veränderung festgestellt werden kann. Letztere zählen zumeist zu den retnanenten Kosten, da beispielsweise eine zusätzliche Einstellung eines Meisters bei Beschäftigungsrückgängen nicht sofort rückgängig gemacht werden kann (z.B. aufgrund des Arbeitsvertrages).
Kostenremanenz, auch Kostenresistenz genannt, bezeichnet das Phänomen, daß die Kosten bei rückläufiger Beschäftigung nicht im gleichen Maße abgebaut werden können, wie sie vorher bei steigender Beschäftigung zugenommen haben. Kostenremanenz kann sowohl bei den fixen Kosten als auch bei den variablen Kosten entstehen.
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