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Schichtarbeit
Unter Schichtarbeit versteht man eine Arbeit, bei der ein Arbeitsplatz nach Ablauf der mit einem Arbeitnehmer vereinbarten täglichen Arbeitszeit durch einen anderen Arbeitnehmer besetzt wird. Traditionell wird Schichtarbeit vor allem in der metallverarbeitenden Industrie praktiziert; in den letzten Jahren zunehmend aber auch im Verwaltungsbereich (Rechenzentren) zum Zweck der vollständigen Auslastung teurer Anlagekapazitäten. Problematisch im Zusammenhang mit Schicht und insbesondere Nachtarbeit sind die besonderen Belastungen, die sich daraus für den Arbeitnehmer ergeben (Störung des biologischen Tages und Nachtrhythmus). Bei Nachtarbeit führen die für Tageszeit »normalen« Arbeitsanforderungen zu überhöhten Belastungen, die geeignet sind, physiologische und psychische Beanspruchungsgrenzen zu übersteigen.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Begriff für alle Formen betrieblicher Arbeitszeitregelung, die durch Arbeitsleistung in bestimmten, unmittelbar aufeinanderfolgenden Zeitabschnitten (z.B. Nachtschicht) gekennzeichnet sind.
Schichtarbeit schaffen für die ArbeiterInnen gesundheitliche und soziale Gefahren durch Umstellungsprobleme (biolog. Tagesrrhythmik), Anhäufung von Schlafdefiziten und auflösung sozialer Kontakte. >Arbeitskraft, Reproduktion der,
>Arbeitszeit
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