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Selbstschuldnerische Bürgschaft
Bürgschaft
Bürgschaft
Bürgschaft
, bei der keine
Einrede der Vorausklage
möglich ist, sondern der
Bürge
auf erstes Anfordern des
Gläubiger
s
leiste
n muss.
Banken
verlangen im Bürgschaftskreditgeschäft als
Sicherheit
stets selbstschuldnerische
Bürgschaften
. Anders:
Ausfall
-,
modifizierte Ausfallbürgschaft
.
Form der
Bürgschaft
, bei der der
Bürge
auf die
Einrede der Vorausklage
(d. i. Recht des
Bürge
n, die
Befriedigung des Gläubigers
so lange zu verweigern, bis dieser eine erfolglose
Zwangsvollstreckung
beim
Hauptschuldner
nachweisen kann) verzichtet hat, so dass bei
Fälligkeit
der verbürgten
Schuld
der
Gläubiger
sofort den
Bürge
n in
Anspruch
nehmen kann, wenn der
Hauptschuldner
zur
Zahlung
der
Schuld
nicht in der Lage ist.
Kaufleute
haften grundsätzlich selbstschuldnerisch.
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