A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Spitze
entsteht
(1) bei
Aktiengesellschaft
im Zusammenhang mit einer mit
Kapitalerhöhung
, bei der das
Erhöhungskapital
nicht vollständig auf die ausstehenden
Aktien
verteilt werden kann. Hinsichtlich der
Plazierung
dieses
Kapital
s muß die
Hauptversammlung
entscheiden.
(2) bei einem einzelnen
Aktionär
, der bei einer
Kapitalerhöhung
nicht über genügend oder zu viele
Bezugsrechte
verfügt. Zum
Spitzenausgleich
verfügt er über die Möglichkeit eines
Zukauf
s oder des
Verkauf
s entsprechender
Bezugsrechte
.
(3) oft am
Einheitsmarkt
bei der
Ermittlung
des
Preise
s auf der
Basis
des
Meistausführungsprinzip
s in
Form
von Überhängen. Häufig schafft der
Kursmakler
für diese Überhänge bei nicht zu großen Volumina den
Spitzenausgleich
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Spinnwebtheorem
Spitzenausgleich
Weitere Begriffe :
Periodische Prüfungen
Standardsoftware
Wertverschiedene Kosten
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum