Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Staatsversagen

Wäre der Staat in der Lage, Marktversagen zu beheben und effizientere Ergebnisse zu erzielen, wäre dies eine Rechtfertigung für staatliche Wirtschaftspolitik. Daran gibt es jedoch aus einer Reihe von Gründen Zweifel. In ihrer Gesamtheit stellen sie das so genannte Staatsversagen dar: Staatliche Eingriffe in den Marktprozess verursachen Kosten, sofern die entsprechenden Informationen überhaupt beschaffbar sind (Kosten der Informationsbeschaffung und -verarbeitung; Sach- und Personalkosten, Subventionen, Kontrollkosten). Das Wissen über Wirkungszusammenhänge ist begrenzt und schränkt den Mitteleinsatz ein. Die Analyse des Marktversagens und der geforderte Mitteleinsatz sind geprägt vom Eigeninteresse der verantwortlichen Politiker und der ihnen dienenden Administration. Diese Interessen sind mit denen der Allgemeinheit selten deckungsgleich. Hinzu kommt, dass die möglichen Mittel deswegen nicht einsetzbar sind, weil rechtliche oder finanzielle Restriktionen oder internationale Verpflichtungen sie nicht zulassen. Staatliche Eingriffe rechtfertigen sich erst dann, wenn sie — bei gegebenem Marktversagen — zu besseren Ergebnissen führen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Staatsrisiko
Staatsverschuldung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Schufa Markenpiraterie Financial Sourcing
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum