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Steuerklasse
Steuerklasse Ein
Lohn
- oder Einkommensteuerpflichtiger wird in
Abhängigkeit
von seinem
Familienstand
einer der folgenden 6 (
Lohn
-)
Steuerklassen
zugeordnet. Vereinfacht gelten folgende Regelungen: Klasse I: alle allein stehenden
Arbeitnehmer
; Klasse II: alle allein stehenden
Arbeitnehmer
mit mindestens einem Kind; Klasse III: alle unbeschränkt
steuerpflichtige
n verheirateten
Arbeitnehmer
, deren
Ehegatte
keinen
Arbeitslohn
bezieht oder in der Steuerklasse V besteuert wird; Klasse IV: alle unbeschränkt
steuerpflichtige
n verheirateten
Arbeitnehmer
, wenn beide
Ehegatte
n
Arbeitslohn
beziehen; Klasse V: Sie tritt auf
Antrag
für einen der
Ehegatte
n an die
Stelle
der Steuerklasse IV, wenn der andere
Ehegatte
in die Steuerklasse III eingereiht wird; Klasse VI: Diese Steuerklasse wird auf einer zweiten und jeder weiteren
Lohnsteuerkarte
vermerkt, wenn gleichzeitig von mehreren
Arbeitgeber
n
Arbeitslohn
bezogen
wird.
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