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Steuerklasse

Steuerklasse Ein Lohn- oder Einkommensteuerpflichtiger wird in Abhängigkeit von seinem Familienstand einer der folgenden 6 (Lohn-)Steuerklassen zugeordnet. Vereinfacht gelten folgende Regelungen: Klasse I: alle allein stehenden Arbeitnehmer; Klasse II: alle allein stehenden Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind; Klasse III: alle unbeschränkt steuerpflichtigen verheirateten Arbeitnehmer, deren Ehegatte keinen Arbeitslohn bezieht oder in der Steuerklasse V besteuert wird; Klasse IV: alle unbeschränkt steuerpflichtigen verheirateten Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen; Klasse V: Sie tritt auf Antrag für einen der Ehegatten an die Stelle der Steuerklasse IV, wenn der andere Ehegatte in die Steuerklasse III eingereiht wird; Klasse VI: Diese Steuerklasse wird auf einer zweiten und jeder weiteren Lohnsteuerkarte vermerkt, wenn gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen wird.

 

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