Studenten als geringfügig Beschäftigte (mit höchstens 325,- EUR pro Monat und unter 15 Stunden pro Woche): Sie zahlen pauschal 12 % Rentenversicherungsbeitrag und zusätzlich 10 % Krankenversicherungsbeitrag, wenn der Student/die Studentin bei einer gesetzlichen Kasse versichert ist.
(Hinweis: Auf Grund stetiger Anpassungen können die prozentualen Angaben abweichen - erfragen Sie daher gegebenfalls die aktuellen Werte beim zuständigen Sozialversicherungsträger)