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Z
Stückleistung
oder
Arbeitsleistung
; ein Begriff der
Leistung
für
Kreditinstitute
. Bei
Kreditinstituten
müssen die erbrachten
Leistungen
unterschieden werden nach der Zahl der erbrachten
Leistungen
bzw. der jeweils damit
verbundene
n
Arbeit
(= Stückleistung) und den dabei umgesetzten (bewegten)
Wert
en (=
Wertleistung
). Beispiel: Überweisung von € 20 000,-. Die Stückleistung (technische
Ausführung
der Überweisung mit entsprechenden
Teilleistung
en) ist vom überwiesenen
Betrag
unabhängig. Die erbrachte
Wertleistung
dagegen ist vom
Betrag
abhängig. Die
Gestaltung
der
Erlöse
(Bankgebühren) kann sich an der Stückleistung (
z
.
B
. pro Überweisung € 0,50), an der
Wertleistung
(
z
.
B
.
umsatzabhängig
e
Provision
) oder an einer
Kombination
der beiden
Leistungsarten
(
z
.
B
.
Provision
mit Mindestgebühr) orientieren.
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