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Subjektsteuern

Dies sind Personalsteuern, bei denen eine natürliche oder juristische Person besteuert wird. Beispiele: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaftsteuer. Bei den Subjektsteuern wird die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers berücksichtigt, z.B. Familienstand, Höhe des Einkommens oder der Erbschaft, Verwandtschaftsverhältnis, außergewöhnliche Belastungen.

 

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