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Treuhandkredit
Kredit
, der von einer
Bank
im
Auftrag
eines
Treugeber
s (
z
.
B
. Staat, andere
Bank
) weitergeleitet wird. Dabei überträgt der
Treugeber
der durchleitenden
Bank
zugleich im
Zug
e der Funktionsausgliederung eine Reihe von Verwaltungsaufgaben gegen entsprechendes
Entgelt
. Das
Risiko
aus der
Kreditvergabe
kann allein beim
Treugeber
liegen. Der
Treugeber
kann allerdings gegen
Entgelt
die durchleitende
Bank
am
Risiko
mit einer bestimmten
Quote
beteiligen.
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