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Treuhandkredit

Kredit, der von einer Bank im Auftrag eines Treugebers (z. B. Staat, andere Bank) weitergeleitet wird. Dabei überträgt der Treugeber der durchleitenden Bank zugleich im Zuge der Funktionsausgliederung eine Reihe von Verwaltungsaufgaben gegen entsprechendes Entgelt. Das Risiko aus der Kreditvergabe kann allein beim Treugeber liegen. Der Treugeber kann allerdings gegen Entgelt die durchleitende Bank am Risiko mit einer bestimmten Quote beteiligen.

 

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