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Turn-Key-Verträge
Tum-Key-Verträge sind eine Variante der Vertragsbeziehungen im internationalen Anlagengeschäjt. Dabei werden Großprojekte, z.B. Raffinerien, Walzwerke, Kraftwerke usw., erstellt und dem Auftraggeber schlüsselfertig übergeben. Zusätzlich können weitere Aufgaben für den Auftraggeber übernommen werden, z.B. die umfassende Schulung seiner Führungsmannschaft, um die erstellten Anlagen auch effizient nutzen zu können (vgl. Altmann, 1993, S. 28). Da Anlagenprojekte in der Regel in Kooperationen ausgeführt werden, kann der Vertrag z.B. mit einem Konsortium oder einer Auslandsprojekt-gesellschaft geschlossen werden. Auch der Einsatz eines Generalunternehmers, mit dem ein Kunde die Gesamtleistung kontrahiert, ist möglich. Der Vorteil des Abschlusses eines Turn-Key-Vertrages mit einem Generalunternehmer besteht darin, dass dieser dem Kunden dann für die gesamte schlüsselfertige Erstellung der Anlage im Außenverhältnis alleine haftet, inklusive der von seinen Unterlieferanten zu erbringenden Teilleistungen (Generalunter-nehmerschajt).
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