Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Überweisungsverkehr

(Giroverkehr) bedeutendste Form bankmäßiger Zahlungsaufträge. Es handelt sich um einen bargeldlosen Zahlungsverkehr, der auf Initiative des Schuldners zurückgeht. Auf entsprechende Anweisungen des Schuldners erfolgen die Überweisungen zu Lasten seines Girokontos und zugunsten der Gläubigerkonten. Normüberweisung ist der Einzelauftrag, der von der beauftragten Bank im Rahmen der üblichen betriebstechnischen Abwicklung ausgeführt wird. Daneben gibt es
? die beschleunigte Überweisung (Eilverkehr, Direktverkehr),
? die telegraphische oder telephonische Überweisung,
? die Sammelüberweisung für mehrere Zahlungen am gleichen Tag,
? den Dauerauftrag für Zahlungen, die zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen zugunsten des gleichen Kontos erfolgen.

Der Überweisungsverkehr vollzieht sich über folgende Wege:
? Haben Gläubiger und Schuldner ihr Konto bei der gleichen Bank, spricht man von Hausüberweisung (Übertrag von Konto zu Konto).
? Unterhalten zwei Kreditinstitute (z. B. zwei Filialen) gegenseitig Kontoverbindung, so vollzieht sich eine Überweisung direkt über diese Kontostellen.
? Besteht zwischen zwei Kreditinstituten
keine direkte Kontoverbindung, läuft eine Überweisung über eine bzw. zwei zentrale Kontostellen (mehrstufige Überweisung). Hierfür kommen in Frage: für den Privatbankbereich die Zentralen der Großbanken, für die Genossenschaftsbanken die Zentralkassen, für die Sparkassen die Girozentralen, bei Überweisungen von einem Gironetz in ein anderes für Kontostellen, die verschiedenen Girostellen angehören, die Deutsche Bundesbank einschließlich der Landeszentralbanken sowie die Postgiroämter.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Überweisungsabkommen
Überzeichnung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Rahmenplanung, langfristige Münzrecht Partialkalkulation
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum