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Wandlungsrecht

Wandelanleihe.


Durch die Schuldrechtsreform wurde am 1.1.2002 das Wandelungsrecht durch ein Rücktrittsrecht ersetzt. Es entsteht als Rechtsfolge eines Mangels der Kaufsache im Kaufvertrag, sofern der Anspruch auf Nacherfüllung ergebnislos verfolgt worden ist (Kaufvertragsrecht, Mängelgewährleistungsrecht).

 

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