A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Zollrecht der EG
Seit dem 1. Januar 1994
bild
en der
Zollkodex
(ZK) und die ihn ergänzende
Durchführungsverordnung
(ZK-VO) die
Grundlage
des
Zollrecht
s der
Europäischen Gemeinschaft
en (EG). Mehr als einhundert bis dahin bestehende Einzelverordnungen sind gleichzeitig außer Kraft getreten. Nach Vollendung des Europäischen
Binnenmarkt
es ist damit die zollrechtliche
Abwicklung
des
Warenverkehr
s mit
Drittländer
n einheitlich geregelt. Ergänzt wird das EG-
Zollrecht
allerdings durch nationales
Recht
. Es regelt bestehende
Lücke
n und die
Aufgabenverteilung
innerhalb der einzelnen
Zollverwaltung
en. In
Deutschland
sind im
Zollverwaltungsgesetz
(
ZollVG
) die
Aufgabe
n und Befugnisse der deutschen
Zollbehörden
zusammengefaßt, soweit sie den grenzüberschreitenden
Warenverkehr
überwachen
. Die
Zollverordnung
(
ZolIV
) wird bei
Bedarf
regelmäßig verändert und enthält weitere nationale Ergänzungen. Zudem sind nationale
Einfuhrumsatzsteuer
n und besondere
Verbrauchsteuern
zum Beispiel auf Bier, Schaumwein,
Branntwein
, Tabak, Mineralöl, Erdgas und Kaffee in einzelnen
Steuergesetze
n geregelt.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Zollrecht
Zollrunde
Weitere Begriffe :
Filialunternehmen
Testmarktsimulation
laufende Investitionskontrolle
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2009 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum