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Zuschlagsteuer
Es sind
Steuern
, die sich nach der
Steuerschuld
einer anderen
Steuerart
bemessen. Als Zuschlagsteuern werden zur Zeit die
Kirchensteuer
und der
Solidaritätszuschlag
erhoben. Der
Solidaritätszuschlag
wird auf alle
Form
en der
Einkommensteuer
erhoben, die
Kirchensteuer
nur bei Kirchenmitgliedern auf die
Lohnsteuer
und die veranlagte
Einkommensteuer
.
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