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Zuschlagsteuer

Es sind Steuern, die sich nach der Steuerschuld einer anderen Steuerart bemessen. Als Zuschlagsteuern werden zur Zeit die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag erhoben. Der Solidaritätszuschlag wird auf alle Formen der Einkommensteuer erhoben, die Kirchensteuer nur bei Kirchenmitgliedern auf die Lohnsteuer und die veranlagte Einkommensteuer.

 

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