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Zwischenbilanzen
Aus Gründen der aktuellen
Informationsgewinnung
werden gelegentlich zu
Stichtag
en, die vom Ende des
Geschäftsjahres
abweichen,
Bilanz
en (= zwischenbilanzen) erstellt, zumeist verbund en mit ( zwischen-) Ge-winn und
Verlustrechnung
en ( zwischenabschlüsse). zwischenbilanzen sind vor allem in
Unternehmungen
erforderlich, in denen aufgrund des
Wirtschaftsprozess
es mit Hilfe der
Bilanz
zeitnah
e
Information
en gewonnen werden müssen (z. B. Tages-, Wochen oder Monatsbilanzen der
Banken
). Zur
Erstellung
von Konzernabschlüssen verlangt § 331 Abs. 3
Satz
2
AktG
1965 die
Erstellung
eines
zwischenabschluss
es von solchen in den
Konsolidierungskreis
einbezogenen
Unternehmen
, deren
Stichtag
des
Jahresabschlusses
vom
Stichtag
des
Konzernabschluss
es abweicht. Für die
Erstellung
von zwischenabschlüssen sind die für Jahresabschlüsse geltenden
Normen
entsprechend anzuwenden.
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