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Abschreibung, planmäßige
Im
Jahresabschluß
sind die
Wertansätze
der abschreibbaren Gegenstände des
Anlagevermögens
die
Anschaffungs
oder
Herstellungskosten
um p. A. zu vermindern. Der
Verlauf
der
Abschreibung
ist also in einem
Abschreibungsplan
niederzulegen.
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