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Planmässige Abschreibung
Nach § 253(2)
HGB
müssen Anschaffungsgüter des
Anlagevermögens
eines
Unternehmen
s, deren
Nutzung
zeitlich begrenzt ist,
planmäßig
abgeschrieben werden.
Der
Abschreibungsplan
hat die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten
mit Hilfe einer bestimmten
Abschreibungsmethode
auf die
Nutzungsdauer
zu
verteilen
. Über die planmässigen
Abschreibungen
hinaus können ausserplanmässige
Abschreibungen
erlaubt oder vorgeschrieben sein.
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