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Abzugskapital

Das Abzugskapital ist der Unternehmung zinslos zur Verfügung gestelltes Kapital, wie Anzahlungen oder Vorauszahlungen. Es wird bei der Kalkulation von Selbstkostenpreisen bei öffentlichen Aufträgen im Rahmen der LSP zur Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals vom betriebsnotwendigen Vermögen abgezogen.

Zinslos zur Verfügung stehendes Fremdkapital (z.B. Kundenanzahlungen), das bei Anwendung des Globalverfahrens vom betriebsnotwendigen Vermögen abgezogen wird, um das betriebsnotwendige Kapital zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen zu erhalten. In der Plankostenrechnung zumeist ohne Bedeutung, da hier nicht das auf der Bilanz beruhende Globalverfahren angewendet wird, sondern eine positionsweise Erfassung und Verrechnung kalkulatorischer Zinsen auf Basis der in den Kostenstellen gebundenen Vermögensposition
en erfolgt.

Abzugskapital ist scheinbar zinsloses Fremdkapital (z. B. Lieferantenkredite). Es ist erforderlich zur Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals.

Abzugskapital ist eine der Größen, die zur Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals dienen. Es umfaßt alle zinslos zur Verfügung stehenden Kapitalbeträge, zum Beispiel erhaltene Anzahlungen und Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und Leistungen (kalkulatorische Zinsen).

betriebsnotwendiges Vermögen
- Abzugskapital
_______________________________________
= betriebsnotwendiges Kapital


Problem:
Abzugskapital gilt als zinsfrei, ist es aber meist nicht.

Beispiel:
Wenn eine Kundenanzahlung zum Jahresbeginn in Höhe von 9 200 EUR anstelle einer Zahlung bei Lieferung zum Jahresende in Höhe von 10 000 EUR geleistet wird, so liegt eine diskontierte Zahlung vor. Diese ist nur optisch, nicht faktisch zinsfrei.

Das Abzugskapital ist eine Größe bei der Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals und dient damit indirekt zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen. Das betriebsnotwendige Kapital ergibt sich als Differenz zwischen dem betriebsnotwendigen Vermögen (nach Auflösung der bilanziellen stillen Reserven) und dem Abzugskapital. Zum Abzugskapital gehören alle zinslos zur Verfügung stehenden Kapitalbeträge wie z.B. Anzahlungen und Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und Leistungen. Bei der Kalkulation öffentlicher Aufträge nach den LSP-Richtlinien ist das Abzugskapital in dieser Weise zu berücksichtigen.

 

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