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Anwachsung

übergang eines Anteils an einer Gesellschaft an einen anderen Gesellschafter gem. §738 BGB. Während z.B. bei Ausscheiden eines Gesellschafters den verbleibenden Gesellschaftern dessen Anteil anwächst, erwirbt der Ausscheidende einen Anspruch auf Abfindung . Evtl. ist zu diesem Zweck eine Auseinandersetzungsbilanz notwendig.

 

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