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Anwachsung
übergang eines
Anteil
s an einer
Gesellschaft
an einen anderen
Gesellschafter
gem. §738 BGB. Während z.B. bei
Ausscheiden eines Gesellschafters
den verbleibenden
Gesellschafter
n dessen
Anteil
anwächst, erwirbt der Ausscheidende einen
Anspruch
auf
Abfindung
. Evtl. ist zu diesem Zweck eine
Auseinandersetzungsbilanz
notwendig.
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