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Bankvollmacht

Erweiterungsform der Kontovollmacht als einer Gattungsvollmacht für alle Handlungen im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten einschließlich der Aufnahme von Krediten und zur Verfügung über alle bestehenden Konten. Die Bankvollmacht wird nicht auf einem Kontoeröffnungsantrag, sondern in einem gesonderten Schreiben erteilt.

 

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