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Barscheck

Scheck, der von dem gezogenen Kreditinstitut in bar ausgezahlt werden muß. Ein Barscheck des Kontoinhabers erfüllt zugleich die Quittungsfunktion.

Nach dem deutschen Scheckgesetz ein Scheck, dessen Gegenwert die bezogene Bank an den berechtigten Scheckinhaber in bar auszahlen kann.

ist ein • Scheck, gegen dessen Vorlage beim bezogenen Kreditinstitut Barauszahlung des Scheckbetrages erfolgt. Gegensatz: Verrechnungsscheck.

Hierbei handelt es sich um einen Scheck, der bar eingelöst werden kann. Das heißt, der Scheckinhaber erhält beim Einreichen des Schecks auf der Bank den auf dem Scheck aufgedruckten Geldbetrag als Bargeld. Soll der Betrag nicht bar ausbezahlt, sondern dem Konto des Inhabers gutgeschrieben werden, stellt man einen Verrechnungsscheck aus.

 

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