Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Beiträge

Zwangszahlungen für gruppenspezifisch zurechenbare Leistungen wie z. B. Erschließungsbeiträge.

Aufwendungsersatzleistungen für die Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen oder für die Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen, die hoheitlich zur Finanzbedarfsdeckung denjenigen auferlegt werden, die die Möglichkeit haben, die Leistung in Anspruch zu nehmen. Der Aufwendungsersatz wird erhoben, weil (kausaler Zusammenhang) eine konkrete Gegenleistung, ein konkreter wirtschaftlicher Vorteil in Anspruch genommen werden kann (Möglichkeit genügt).

Nach der Anreiz-Beitrags-Theorie erhalten alle Organisationsteilnehmer von der Organisation Anreize und leisten dafür Beiträge. Die Beiträge sind die Arbeitsleistungen der Mitarbeiter, die sie aufgrund ihrer Qualifikation und Motivation für die Unternehmung erbringen. Beitragstheorie

sind Abgaben, die derjenige leisten muß, der einen Vorteil aus Errichtung, Erweiterung oder Betrieb einer öffentlichen Einrichtung hat. Dabei spielt die tatsächliche Inanspruchnahme keine Rolle, sondern lediglich die Möglichkeit der Nutzung (Beispiel: Erschließungsbeiträge, Straßenreinigung). Daneben gibt es die Beiträge zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer (Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Beitrag
Beiträgeplanung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Amber Light Abwicklung Responsibility Accounting
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum