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Bestellerkredit

gebundener Finanzkredit, bei dem im Zuge der Kreditvergabe die Mittelverwendung (Ablösung von vorfinanzierten Krediten) definiert ist. Gebundene Finanzkredite haben z. B. bei Kreditvergaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie als AKA-Kredite (Plafond C) Bedeutung.

Kreditform, die im Rahmen von Exportgeschäften an ausländische Besteller (Importeure) gewährt wird. Ein Bestellerkredit ist an Lieferungen und Leistungen inländischer Exporteure gebunden und wird deshalb auch als «gebundener Finanzkredit» bezeichnet. Er ermöglicht die Bezahlung des Exporteurs und Entlastung von dessen Bilanz von langfristigen Exportforderungen und Refinanzierungsverpflichtungen. Bestellerkredite werden von der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH aus dem AKA-Kredit aus Plafond C, D oder E, der -# Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder sonstigen Banken - in der Regel unter Bundesdeckung in Form einer Finanzkreditdeckung - gewährt. Ihre Auszahlung erfolgt bei Absicherung durch eine Finanzkreditdeckung in der Regel bei Lieferung und Leistung und direkt an den inländischen Exporteur.

 

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