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Betriebsaufwand
Der Betriebsauf wand ist derjenige Teil der
Aufwendungen
, der in
Erfüllung
des eigentlichen
Betriebszweck
es entsteht. Er wird deshalb auch als
Zweckaufwand
bezeichnet. Es ist der
betriebsbedingt
e
Aufwand
. Dieser gehört bei der
Gewinn- und Verlustrechnung
der
Kapitalgesellschaften
gemäß § 275
HGB
zum "
Ergebnis
der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
". Der Betriebsaufwand entspricht kostenmäßig den
Grundkosten
.
Der andere Teil der
Aufwendungen
ist dagegen
neutraler Aufwand
, der betriebsf rem-den und
außerordentlichen Aufwand
darstellt.
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Betriebsaufwendung
Weitere Begriffe :
Schütt-aus-Hol-zurück (SAHZ)
Großverbrauchernachlaß
Kostenstellenkosten
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