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Betriebsaufwand

Der Betriebsauf wand ist derjenige Teil der Aufwendungen, der in Erfüllung des eigentlichen Betriebszweckes entsteht. Er wird deshalb auch als Zweckaufwand bezeichnet. Es ist der betriebsbedingte Aufwand. Dieser gehört bei der Gewinn- und Verlustrechnung der Kapitalgesellschaften gemäß § 275 HGB zum "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit". Der Betriebsaufwand entspricht kostenmäßig den Grundkosten.

Der andere Teil der Aufwendungen ist dagegen neutraler Aufwand, der betriebsf rem-den und außerordentlichen Aufwand darstellt.

 

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