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Bewertungszweck
Beim Bewertungsvorgang kommt es darauf an, für welche Zwecke eine
Bewertung
vorgenommen wird. Hierbei kommen folgende Anwendungsgebiete der
Bewertung
in Betracht.
1. Die
Bewertung
in der
Erfolgsrechnung
; sie hat den Zweck, den richtigen bzw. bei
Bilanzpolitik
den gewünschten
Periodengewinn
zu ermitteln.
2.
Bewertung
in der
Vorkalkulation
; mit ihrer Hilfe
soll
beispielsweise ein
Angebotspreis
auf der
Basis
von
Plankosten
ermittelt werden.
3.
Bewertung
in der
Nachkalkulation
; ihr Zweck ist es, mit Hilfe des
Marktzeitwert
es die
Wertansätze
der
Vorkalkulation
zu überprüfen.
4. Zweck der
steuerlich
en
Bewertung
ist es, gemäß den
Steuergesetz
en die richtigen
Wertansätze
zu bestimmen, die dann als
Steuerbemessungsgrundlage
verwendet werden.
Als Sondergebiete der
Bewertung
erweisen sich die
betriebliche
n
Wertansätze
mit Normcharakter (
Normkosten
,
Verrechnungspreisart
en,
Plankosten
), die
Bewertung
mit Hilfe von Wertziffern (
Arbeitsbewertung
,
Produkt
- und Anlageanalyse) und die
Bewertung
von
Unternehmen
als Ganzes.
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