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Bewertungswahlrechte

Gesetzlich zulässige Entscheidungsspielräume, die die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden mit unterschiedlich hohen Werten zulassen. Ihre zweckentsprechende Ausübung stellt zusammen mit den Bilanzierungswahlrechten ein Instrument der Bilanzpolitik dar. Zu wesentlichen im HGB explizit genanntern Bewertungswahlrechten. Darüber hinaus bestehen eine Reihe von Ermessensspielräumen bei der Wertermittlung. Beispielsweise sind Rückstellungen in Höhe des Betrags anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Beachtung des Vorsichtsprinzips notwendig ist. Dieser Betrag ist nicht objektivierbar. Nach International Financial Reporting Standards (IFRS) und vor allem nach United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) bestehen insgesamt betrachtet weniger explizite Bewertungswahlrechte, d.h. die Höhe der Wertansätze ist insofern eindeutiger definiert. Allerdings ergeben sich auch nach International Financial Reporting Standards (IFRS) und US-GAAP umfangreiche Ermessensspielräume bei der Einschätzung von Risikosachverhalten.

 

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