, der Marktlage u. a. m. Konsortialnutzen. Vermittlerprovision fr die Unterbringung neu begebener Wertpapiere durch Banken. Daueremittenten schliessen mit platzierenden Instituten oft Bonifikationsabkommen ab. Die Bonifikationssätze werden dabei den Marktbedingungen angepasst (0,5 - 2%), meist in % des Nennwerts (Bonifikationssatz) bemessen. Die Sätze werden in den Konsortialverträgen festgelegt. Die Bonifikationsregelung gilt für reine Vermittlungsgeschäfte als auch für Festübernahmen in Verbindung mit der Platzierung. Es ist üblich, dass die Banken an Grossabnehmer Teile ihrer Bonifikation weitergeben.
2. Bonifikationsabkommen.
3. Bonifizierung.