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Buchwert

Werte von Vermögensteilen (Aktiva) und Kapital (Passiva), wie sie in der Bilanz ausgewiesen werden. Buchführung, Bilanzpolitik

Buchwert ist der Wert, mit dem die zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewerteten Aktiva und Passiva, vermindert um Abschreibungen und vermehrt um Zuschreibungen, in der Bilanz erfaßt sind ("zu Buche stehen").

Problem:
Der Buchwert stimmt nur dann mit dem Zeitwert (Tageswert) überein,
wenn die Abschreibungen der tatsächlichen Wertminderung entsprechen.

Da die kalkulatorischen Abschreibungen von den buchhalterischen abweichen können, sind bilanzielle und kalkulatorische Buch- oder Restwerte möglicherweise verschieden.

ist der Wert, mit dem die zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewerteten Aktiva oder Passiva (vermindert um Abschreibungen und vermehrt um Zuschreibungen; Absetzung für Abnutzung) in der Bilanz erfaßt sind. Entsprechen die Abschreibungen
dem tatsächlichen Verschleiß, so ist der Buchwert gleich dem tatsächlichen Wert; sind sie höher, so liegt der Buchwert unter dem tatsächlichen Wert (stille Reserven); sind sie geringer, liegt der Buchwert über dem tatsächlichen Wert. Beim Verkauf von Vermögensteilen über oder unter dem Buchwert ergibt sich ein Buchgewinn oder -verlust, der als außergewöhnlicher Ertrag oder außergewöhnliche Aufwendungen verbucht wird.

(engl. book value) Als Buchwert wird der Wertansatz von Vermögensgegenständen in einer Bilanz bezeichnet, auch Rest(buch)wert genannt. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Anschaffungsoder Herstellungskosten, die um Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen und Zuschreibungen gemäß den handels und steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften korrigiert werden. Dieser Buchwert kann von dem tatsächlichen Wert abweichen. Bei Korrekturen in Form zu hoch angesetzter Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen oder unterlassener Zuschreibungen liegt der Buchwert aber niedriger, so genannte stille Reserven werden gebildet. Ein Buchwert, der über dem tatsächlichen Wert liegt, ist lediglich im Bereich des Anlagevermögens bei einer nicht andauernden Wertedifferenz erlaubt. Beim Umlaufvermögen ist dies aufgrund des strengen Niederstwertprinzips nicht möglich. Weicht bei Veräußerung eines Vermögensgegenstandes der erlöste Kaufpreis von dem Buchwert ab, kommt es bei einer positiven Differenz zu einem Buchgewinn, bei einer negativen zu einem Buchverlust, deren Verbuchung über das außerordentliche Ergebnis (Betriebsergebnis) vorgenommen wird.

 

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