ist das zentrale Leitungs- und Beschlußorgan der Europäischen Union (EU). Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und dem Präsidenten“ der Europäischen Kommission zusammen. Unterstützt wird die Arbeit durch die Außenminister und ein zuständiges Mitglied der Kommission. Der Vorsitz wechselt alle sechs Monate. Der Rat hat dem Europäischen Parlament regelmäßig Bericht zu erstatten. Bis zur Pariser Gipfelkonferenz am 10. Dezember 1974 fanden die Treffen der Regierungs- und Staatschefs der Europäischen Gemeinschaften (EG) in unregelmäßigen Abständen statt, danach dreimal jährlich und nach Inkraftreten der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1987 mindestens zweimal jährlich. Der Vertrag über die Europäische Union definiert die Rolle des Rates als maßgeblichen Impulsgeber der Union, der die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für ihre Entwicklung festlegt sowie die europäische Integration durch Initiativen und Konzeptionen fördert.