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Europäisches Parlament (EP)

Legislative der Europäischen Union (EU). Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden seit 1979 von den Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) auf fünf Jahre direkt gewählt. Das EP setzt sich aus länderübergreifenden Fraktionen zusammen, die sich auf Unionsebene organisieren (zum Beispiel Fraktion der Europäischen Volkspartei, Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas, Fraktion der Sozialdemokratie Europas, Fraktionslose etc.). Die Leitung des Parlaments obliegt dem von ihm gewählten Präsidium (auf zweieinhalb Jahre). Das EP verfügt im Vergleich zu nationalen Volksvertretungen über begrenzte Befugnisse, die durch den Vertrag über die Europäische Union nur geringfügig erweitert wurden, da das entscheidende Gewicht in der Europa-Gesetzgebung beim Rat der Europäischen Union liegt, der auf Vorschlag der Europäischen Kommission Verordnungen und Richtlinien beschließt. Vier Arten von Mitwirkungsrechten des EP können unterschieden werden:
Anhörung
Zusammenarbeit
Mitentscheidung
Zustimmung
Sitz des Parlaments ist Straßburg. Dort finden einmal im Monat die Plenarsitzungen statt. Zusätzliche Plenartagungen und Ausschußsitzungen werden in Brüssel abgehalten. Das Parlaments-Sekretariat hat seinen Sitz in Luxemburg.

 

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