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Feuerversicherung

Feuerversicherung Die Huber AG hat natürlich eine Feuerversicherung abgeschlossen. Denn ist es auszuschließen, dass - aus welchen Gründen auch immer - einmal ein Feuer bei der Huber AG ausbricht und die ganze Fabrik abbrennt? Ohne eine Feuerversicherung wäre die Firma dann ruiniert. Bei der Feuerversicherung muss man unbedingt zwei rechtlich selbstständige Verträge unterscheiden: die Feuerversicherung sowie die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Mit der ersten Form ist das Unternehmen gegen Brand. Blitz, Explosion und abstürzende bemannte Flugkörper versichert, und sie deckt den entstandenen Sachschaden (also z. 13. den Wert der abgebrannten Fabrikhalle von 2 Mio. €). Die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung deckt die Ertragseinbuße der Huber AG, wenn das Feuer zu einer Betriebsunterbrechung geführt hat. Die Huber AG kann ihre Feuer-Deckung noch erweitern. Bei Abschluss von Extended Coverage (FC) werden außergewöhnliche Gefahren wie z. B. Schäden durch innere Unruhen oder durch böswillige Beschädigung zusätzlich versichert.

 

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