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Gebrauchsmuster

Spezialgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Das Gebrauchsmuster wird für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. Die Eintragung in die Gebrauchsmusterrolle erfolgt schnell und preiswert, da weder Neuheit noch Erfindungshöhe überprüft werden. Es entsteht ein vollwertiges gewerbliches Schutzrecht vergleichbar dem Patentrecht. Dem Vorteil der einfachen Erlangung eines »kleinen Patents« steht das Risiko einer nachträglichen Überprüfung der Schutzvoraussetzungen in einem Löschungsverfahren oder in einem gerichtlichen Verletzungsprozess gegenüber. Dennoch hat sich das Gebrauchsmuster durchgesetzt. Es verschafft dem Rechtsinhaber ein Ausschlussrecht. Er kann z.B. die Herstellung, den Vertrieb und die Nutzung seines Gebrauchsmusters untersagen oder durch Lizenzvertrag nutzen. Die Schutzhöchstdauer beträgt zehn Jahre.

ist ein Rechtsschutz nach GebrMG, der sich auf Erfindungen erstreckt, die einem neuen Arbeits- oder Gebrauchszweck dienen. Es steht zwischen dem anspruchsvolleren Patent und dem weniger anspruchsvollen Geschmacksmuster. Für Gebrauchsmuster kommen hauptsächlich Werkzeuge, Spielwaren, Haushaltsgeräte usw. in Frage. Gebrauchsmuster werden beim Patentamt angemeldet.

 

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