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Gleichbehandlungsgrundsatz
Im
Arbeitsverhältnis
ist der
Arbeitgeber
verpflichtet, bei
kollektiv
en
Maßnahmen
, die er ohne
Rechtspflicht
anordnet oder trifft,
Arbeitnehmer
nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich zu behandeln. Beispiele sind die
Zahlung
von
Gratifikationen
, Lohnzuschlägen, aber auch Torkontrollen, Alkohol- oder Rauchverbote etc. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gehört zu den Rechtsquellen des
Arbeitsrecht
s. Danach ist der
Arbeitgeber
gehalten,
Differenzierung
en sachlich zu rechtfertigen. Er könnte z.B. einzelne
Arbeitnehmer
nicht von einer Gratifikationszahlung ausnehmen. Dagegen wäre es zulässig, die
Gratifikation
an
Leistungsmerkmal
e, an Betriebstreue oder an
sozial
e
Merkmale
zu knüpfen.
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Gleichartigkeit, unzusammenhängende
Gleichgewicht
Weitere Begriffe :
internationale Schulden-, Verschuldungskrise
Volumen, soziales
Fragen, geschlossene
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