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Gleichbehandlungsgrundsatz
Im
Arbeitsverhältnis
ist der
Arbeitgeber
verpflichtet, bei kollektiven
Maßnahmen
, die er ohne
Rechtspflicht
anordnet oder trifft,
Arbeitnehmer
nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich zu behandeln. Beispiele sind die
Zahlung
von
Gratifikationen
, Lohnzuschlägen, aber auch Torkontrollen, Alkohol- oder Rauchverbote etc. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gehört zu den Rechtsquellen des
Arbeitsrecht
s. Danach ist der
Arbeitgeber
gehalt
en,
Differenzierung
en sachlich zu rechtfertigen. Er könnte
z
.
B
. einzelne
Arbeitnehmer
nicht von einer Gratifikationszahlung ausnehmen. Dagegen wäre es zulässig, die
Gratifikation
an
Leistungsmerkmal
e, an Betriebstreue oder an soziale
Merkmale
zu knüpfen.
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Gleichgewicht
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Rückstellungen, versicherungstechnische
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