Import ist der grenzüberschreitende Bezug von wirtschaftlichen Leistungen aus dem Ausland. Analog zum Export unterscheidet man zwischen direktem und indirektem Import, wobei beim indirekten Import die Ware von einem Zwischenhändler im Inland gekauft wird, der sie aus dem Ausland beschafft. Dieser Weg wird vor allem gewählt, wenn der Auslandsbezug nur sporadisch oder in kleineren Mengen erfolgt (vgl. Jahrmann, 1998, S. 56). Beim länderübergreifenden Bezug von Waren innerhalb der EU spricht man an Stelle des Imports vom Eingang.