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Import

Einfuhr. Bezug von Waren, Dienstleistungen und Kapital aus dem Ausland.

Häufig verwendetes Synonym für den Begriff Einfuhr des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG).

ist in der Begriffsbildung des AWG das Verbringen von Sachgütern (und Elektrizität) aus fremden Wirtschaftsgebieten in das eigene sowie das Verbringen von Gütern aus dem Zollverkehr (z.B. aus dem Freihafen) in den Wirtschaftsverkehr des Landes. Import und Export bilden den Außenhandel.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: (Einfuhr) Der die Grenze des eigenen Landes überschreitende Bezug von Waren, Dienstleistungen oder Kapital.

Import ist der grenzüberschreitende Bezug von wirtschaftlichen Leistungen aus dem Ausland. Analog zum Export unterscheidet man zwischen direktem und indirektem Import, wobei beim indirekten Import die Ware von einem Zwischenhändler im Inland gekauft wird, der sie aus dem Ausland beschafft. Dieser Weg wird vor allem gewählt, wenn der Auslandsbezug nur sporadisch oder in kleineren Mengen erfolgt (vgl. Jahrmann, 1998, S. 56). Beim länderübergreifenden Bezug von Waren innerhalb der EU spricht man an Stelle des Imports vom Eingang.

 

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