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Kalkulatorischer Gewinn
errechnete, fiktive, sich nicht (in voller Höhe) in –
Einnahmen
und
Ausgaben
niederschlagende
Differenz
zwischen
Kosten und Leistungen
; wird auf
Basis
der
Kostenrechnung
ermittelt. Gegensatz:
Bilanzgewinn
(–
Gewinn
) der –
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
.
Kalkulatorischer
Gewinn
ist der nach den Leitsätzen für die
Preisermittlung
auf Grund von
Selbstkosten
(
LSP
) ermittelte
Gewinn
, der
(1) das allgemeine
Unternehmerwagnis
(
kalkulatorische Wagnisse
) abgelten und
(2) eine besondere unternehmerische
Leistung
nach vorheriger
Vereinbarung
honorieren
soll
.
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