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Kalkulatorischer Gewinn

errechnete, fiktive, sich nicht (in voller Höhe) in – Einnahmen und Ausgaben niederschlagende Differenz zwischen Kosten und Leistungen; wird auf Basis der Kostenrechnung ermittelt. Gegensatz: Bilanzgewinn (– Gewinn) der – Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

Kalkulatorischer Gewinn ist der nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) ermittelte Gewinn, der

(1) das allgemeine Unternehmerwagnis (kalkulatorische Wagnisse) abgelten und

(2) eine besondere unternehmerische Leistung nach vorheriger Vereinbarung honorieren soll.

 

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