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Kürzungen
Beträge, die vom
Gewinn
abzusetzen sind, um eine objektive Ertragsgröße für die
Berechnung
der
Gewerbesteuer
zu erhalten. Zu den
Kürzung
en gehören laut § 9
Gewerbesteuergesetz
vor allem die so genannte
kalkulatorische Miete
bei selbst genutzten
Betriebsgrundstück
en, die
Gewinnanteil
e an anderen
Unternehmen
, die Hälfte der Miet- und Pachterträge, sofern sie beim
Vermieter
oder
Verpächter
hinzugerechnet wurde, und
Spende
n zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und ein als besonders
förderungswürdig
anerkannter gemeinnütziger Zweck.
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Kürzung
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Weitere Begriffe :
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Outsourcing
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