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Kürzungen

Beträge, die vom Gewinn abzusetzen sind, um eine objektive Ertragsgröße für die Berechnung der Gewerbesteuer zu erhalten. Zu den Kürzungen gehören laut § 9 Gewerbesteuergesetz vor allem die so genannte kalkulatorische Miete bei selbst genutzten Betriebsgrundstücken, die Gewinnanteile an anderen Unternehmen, die Hälfte der Miet- und Pachterträge, sofern sie beim Vermieter oder Verpächter hinzugerechnet wurde, und Spenden zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und ein als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zweck.

 

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