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Liniensystem mit Querfunktion

Das L. m. Q. verbindet das Liniensystem mit dem Funktionssystem. Grundsätzlich wird das Liniensystem beibehalten, wobei aber bestimmte Funktionen, welche die gesamte Unternehmung betreffen, ausgegliedert werden. Es kann sich um das Personalwesen, die EDV, die strategische Planung, das Rechnungswesen u. a. Aufgabenkomplexe handeln. Diese werden nun nicht als Stabstellen ohne Weisungsrecht, sondern als zentrale Dienststellen oder Funktionsbereiche mit Weisungsrecht verankert. Das bedeutet, daß die Entscheidungskompetenzen für bestimmte Entscheidungstatbestände geteilt werden, so daß der Leiter einer (Linien) Instanz gemeinsam mit dem Leiter der zentralen Dienststelle eine anstehende Entscheidung treffen. Beispielsweise erfolgt eine Personalentscheidung unter Mitwirkung der Fachabteilung und der zentralen Dienststelle. Kommt keine Einigung zustande, so ist eine höhere Instanz einzuschalten.

 

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