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Mineralölsteuer
Verbrauchsteuer mit dem größten Aufkommen innerhalb dieser Steuergruppe auf der Grundlage des Mineralölsteuergesetzes in der Fassung von 1988 und der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes von 1953.. Letzte Änderung war die Steuererhöhung auf Kraftstoffe vom 1.1. 2000.
ist eine Steuer, die dem Bund zusteht. Sie wird erhoben auf alle im Bundesgebiet gewonnenen oder eingeführten Mineralöle. Die Verwendung des Steueraufkommens ist nach seiner Herkunft unterschiedlich. So z.B. wird der aus dem Kraftverkehr stammende Teil für den Straßenbau, der aus der Heizölbesteuerung stammende Teil für energiepolitische Maßnahmen verwendet.
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