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Steuerobjekt

Sache, Handlung oder Geldsumme, die die Steuerpflicht begründet, z. B. Besitz eines zugelassenen PKW.

Als Steuerobjekt bezeichnet man den Tatbestand, an dessen Vorliegen ein spezielles Steuergesetz die Steuerpflicht dem Grund e nach knüpft. Hierbei kann es sich um eine genau definierte wirtschaftliche Größe oder um einen Vorgang des Wirtschaftslebens handeln. Steuerobjekt ist z. B. bei der Einkommensteuer und -• Körperschaftsteuer das Einkommen, bei der Vermögensteuer das Vermögen, bei der Gewerbesteuer der Gewerbebetrieb, bei der Umsatzsteuer der Umsatz, bei der Grund erwerbsteuer der Übergang des Eigentums an einem Grund stück. Vom Steuerobjekt Grundsätzlich zu unterscheiden ist die Bemessungsgrundlage, die sich erst durch Quantifizierung des Steuerobjekts ergibt. So ist z. B. die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer der Gewerbeertrag und das Gewerbekapital.

 

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