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Z
Steuerobjekt
Sache
,
Handlung
oder
Geldsumme
, die die
Steuerpflicht
begründet,
z
.
B
.
Besitz
eines zugelassenen PKW.
Als Steuerobjekt bezeichnet
man
den
Tatbestand
, an dessen Vorliegen ein spezielles
Steuergesetz
die
Steuerpflicht
dem Grund e nach knüpft. Hierbei kann es sich um eine genau definierte
wirtschaftlich
e Größe oder um einen
Vorgang
des Wirtschaftslebens
handel
n. Steuerobjekt ist
z
.
B
. bei der
Einkommensteuer
und -•
Körperschaftsteuer
das
Einkommen,
bei der
Vermögensteuer
das
Vermögen
, bei der
Gewerbesteuer
der
Gewerbebetrieb
, bei der
Umsatzsteuer
der
Umsatz
, bei der Grund
erwerbsteuer
der Übergang des
Eigentums
an einem Grund
stück
. Vom Steuerobjekt Grundsätzlich zu unterscheiden ist die
Bemessungsgrundlage
, die sich erst durch
Quantifizierung
des Steuerobjekts ergibt. So ist
z
.
B
. die
Bemessungsgrundlage
der
Gewerbesteuer
der
Gewerbeertrag
und das
Gewerbekapital
.
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