A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Note Issuance Facility (NIF)
Absicherungsfazilität
, die auf dem konzeptionellen Ansatz der
Revolving Underwriting Facility (RUF)
basiert. Sie unterscheidet sich von dieser hauptsächlich darin, daß die
Notes
nicht vom
Sole Placing Agent
sondern von einem
Tender Panel
am
Primärmarkt
plaziert werden. Wie bei der
RUF
handelt ein
Arrangeur
die
Konditionen
mit den
Underwriting Banks
aus.
Underwriting Banks
sind
z
.
T
. auch
Mitglieder
des
Tender Panel
s. Das
Tender Panel
vertreibt im
Bietungsverfahren
die
Notes
. Der
Zuschlag
erfolgt zu Niedrigzinsgeboten. Ist die
Plazierung
der
Notes
auf dem
Sekundärmarkt
nicht möglich, übernehmen die
Underwriting Banks
die
Notes
bis
zur vereinbarten
back up line
. Für diesen Fall ist (wie bei der
RUF
) ein
Höchstzinssatz
(
Referenzzins
plus
Aufschlag
) vereinbart. Weitere
Kosten
entsprechen jenen der
Revolving Underwriting Facility
. Im
Vergleich
zur
RUF
stellt sich die
Finanzierung
über eine
NIF
für die sich finanzierende
Unternehmung
günstiger, da eine
Distribution
der
Notes
über ein
Tender Panel
i. d.
R
. zu deutlich günstigeren
Konditionen
als über einen
Sole Placing Agent
erfolgt.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Note
Note Issuance-Facility (NIF)
Weitere Begriffe :
Wilshire-Small-Cap-Index
Mahnbescheid
Betriebsvermögensbewertung
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum