ebenfalls teil und sorgt dafür, daß die neu vereinbarten Schuldenregulierungen im Einklang mit den vom IWF getroffenen Vereinbarungen stehen.
Die Verhandlungsergebnisse des Pariser Clubs werden in Protokollen festgehalten, die trotz ihres empfehlenden Charakters praktisch bindende Wirkung haben, da auf dieser Grundlagebilateral die völkerrechtlichen Umschuldungsabkommen zwischen den Gläubigerländern und den Schuldnerländern geschlossen werden. Seit dem Ausbruch der internationalen Schuldenkrise im Jahre 1982 nahm die Aktivität des Pariser Clubs erheblich zu. Die Umschuldungen betrafen in der Regel zunächst die innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes fällig gewordenen oder fällig werdenden Zahlungsverpflichtungen (Konsolidierungsperioden von 12 bis 18 Monaten). Solche kurzfristigen Konsolidierungsperioden sollten die Schuldnerländer zu verstärkten Maßnahmen bei der Restrukturierung und Stabilisierung ihrer Wirtschaft bewegen. Wurde den Erfordernissen Rechnung getragen, waren die Gläubigerländer häufig zu einer Reihe aufeinanderfolgender Umschuldungen bereit. Es konnten auch von vornherein mehrjährige Konsolidierungsperioden vereinbart werden (Multi-Year Rescheduling Agreements).