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Z
Personalakte
Die P. ist eine Sammlung sämtlicher schriftlicher Unterlagen über
betriebliche
bzw. dienstliche und persönliche Verhältnisse eines
Arbeitnehmer
s oder
Beamten
. Hierzu gehören
z
.
B
. Personenstand,
beruflich
e
Bildung
und
Entwicklung
sowie
Anerkennung
en und Verwarnungen des
Arbeitnehmer
s oder des
Beamten
. Nach § 83
Betriebsverfassungsgesetz
bzw. § 56 Beamtenrechtsrahmengesetz hat jeder
Arbeitnehmer
bzw.
Beamte
das Recht, in seine P. Einsicht zu nehmen und ihr ggf. eine Erklärung hinzuzufügen.
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